Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Herrn Dipl.-Ing. Maximilian Gimmer (Auftragnehmer) als freiberuflichem Entwicklungsingenieur und Unternehmen oder Personen, die ihn mit der Erbringung von Beratungs- oder Entwicklungsdienstleistungen beauftragen (Auftraggeber).
Die AGB sind Bestandteil aller Verträge sowohl in schriftlicher als auch elektronischer Form mit dem Auftragnehmer. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGB verbindlich an und verzichtet auf die Geltendmachung seiner AGB. Die AGB eines Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Den AGB des Auftragnehmers widersprechende AGB des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden sind. Nebenabreden bedürfen generell der Schriftform und sind nur verbindlich, sofern sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Alle älteren AGB verlieren mit diesen AGB ihre Gültigkeit.
2. Angebot
Angebote des Auftragnehmers werden auf der Grundlage des gültigen Pflichtenheftes des Auftraggebers oder seiner schriftlichen Vorgaben und Aufgabenbeschreibungen (inkl. Projekt- und Artikeldaten) erstellt. Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
Nachträgliche verbindliche Änderungen der Aufgabenstellung bedürfen der Abstimmung und schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie sind grundsätzlich nicht kostenfrei. Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Versandkosten.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bestellungen per E-Mail sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
Mit Erteilung des Auftrags ist vom Auftraggeber die im Angebot vereinbarte erste Abschlagszahlung zu entrichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, insbesondere bei erstmaliger Auftragserteilung vom Auftraggeber Vorkasse zu verlangen. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen nach Vorkasse nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das ihm daraus weitere Verpflichtungen entstehen.
4. Auftragsannahme und Leistungserbringung
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Vom Auftragnehmer bestätigte Aufträge gelten durch den Auftraggeber in vollem Umfang als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen vom Auftraggeber schriftlich widerrufen werden.
Soweit bei der Auftragsannahme keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde, gilt für Beratungs- und Rechercheaufträge, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber keinen konkreten Erfolg schuldet. Er verpflichtet sich bei der Erfüllung des Auftrags zu einem gewissenhaften Bemühen. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erbrachten Ergebnisse, deren Verwendung in der Verantwortung des Auftraggebers liegt.
Vorgaben aus Normen, Richtlinien, Zeichnungen und Abbildungen sowie Maße und technische Daten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Widerspruchsfreiheit von Daten, Unterlagen und Dokumentationen, die er dem Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags überlässt, selbst verantwortlich. Er garantiert dem Auftragnehmer mit der Auftragserteilung, dass die überlassenen Daten, Beschreibungen und Beistellungen (insbesondere Software) sowie die daraus resultierenden Vorgaben zur Erfüllung des Auftrages frei von Rechten Dritter sind.
Ergebnisse von Beratungs-, Planungs- und Entwicklungsarbeiten des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum und dürfen weder vollständig noch in Teilen Dritten zugänglich gemacht werden. Arbeitsergebnisse, die dem Auftragnehmer bereits vor der Auftragsvergabe aus vorangegangenen Projekten zur Verfügung stehen, werden dem Auftraggeber in kundenspezifisch angepasster Form zur nicht ausschließlichen Nutzung überlassen.
Die Vertragsparteien legen schriftlich fest, in welchem CAD-Format der Auftragnehmer CAD-Daten zur Verfügung stellt. Die fehlerfreie Übertragung der Daten in ein anderes CAD-Format fällt in die Verantwortung des Auftraggebers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die mit der Auftragsannahme schriftlich vereinbarten Preise, Zuschläge und Nebenkosten. Zahlungen sind ohne Abzug so zu leisten, dass der Auftragnehmer spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum über den Betrag verfügen kann. Sie sind mit befreiender Wirkung ausschließlich auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Bankkonto zu leisten. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, werden sämtliche Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sofort fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen, auch bei Teilzahlungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen ab dem ersten Tag nach dem Zahlungstermin zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Eine erste kostenpflichtige Mahnung durch den Auftragnehmer erfolgt 14 Tage nach Überschreitung der Zahlungsfrist. Die Mahnkosten belaufen sich auf 20 EUR pro Mahnschreiben. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden sind.
Soweit die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises trotz Fälligkeit nicht geleistet wird, behält sich der Auftragnehmer unter den Voraussetzungen des § 28a BDSG eine Datenübermittlung an eine Auskunftei seiner Wahl vor.
6. Versand, Gefahrenübergang und Abnahme
Der Versand von Berichten, Protokollen, Mustern und Beistellungen vom Standort des Auftragnehmers an den Auftraggeber erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers ab dem Standort des Auftragnehmers. Falls der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf dem Auftraggeber über. Die Gefahrtragung für Rücksendungen liegt ebenfalls beim Auftraggeber, sofern die Rücksendung nicht durch den Auftragnehmer veranlasst oder verursacht wurde.
Die Auswahl des Datenübertragungs- oder Versandweges, des Transportdienstleisters und einer ggf. abzuschließenden Transportversicherung ist vorab zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren.
Der Auftragnehmer ist zur Erbringung von Teillieferungen befugt.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Dienstleistungen und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vollständiges Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug von 28 Tagen nach Zahlungsfrist, ist dem Auftraggeber die Nutzung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen in Form von CAM- oder CAD-Daten, Schaltplänen, Layouts, Berechnungen, Berichten und anderen Dienstleistungen untersagt. Für eine unberechtigte Weiternutzung schuldet er dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung, die zuzüglich zum vereinbarten Kaufpreis zu leisten ist.
8. Lieferzeit
Aussagen und allgemeine Abreden zu Lieferterminen haben grundsätzlich einen unverbindlichen und orientierenden Charakter. Verbindliche Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn der Auftragnehmer sie bei der Auftragsannahme oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich bestätigt hat.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten zur Einhaltung verbindlich vereinbarter Liefertermine in Form von Zuarbeiten, Freigaben von Teilprojekten sowie Projektabnahmen nicht im notwendigen Umfang nach, hat der Auftragnehmer das Recht, den Liefertermin durch schriftliche Mitteilung um den Zeitraum der vom Auftraggeber verursachten Verzögerung zu verschieben. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Bearbeitungszeit verlängern, so verschiebt sich auch der Liefertermin entsprechend. Bei vom Auftraggeber verursachten, ungeplanten Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen behält sich der Auftragnehmer vor, nach seinem Ermessen einen neuen Liefertermin zu festzulegen.
Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Eine Inanspruchnahme des Auftragnehmers für die Folgen verspäteter Lieferungen ist ausgeschlossen, wenn dieser die Ursachen der Verspätung, insbesondere infolge von höherer Gewalt (Force majeure) nicht zu vertreten hat.
9. Abnahme, Beanstandungen und Mängelbeseitigung
Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht nach Übergabe der Projektergebnisse in einer Frist von 4 Wochen keine konkrete schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen und freigegeben. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Kenntnisnahme zu erfolgen.
Soweit konkrete Vorgaben einer schriftlichen Aufgabenstellung oder eines Pflichtenheftes zu erfüllen sind, gelten diese als erbracht, wenn die Ergebnisse dem Auftraggeber vorliegen und der Auftragnehmer die Einhaltung der Anforderungen aus der Aufgabenstellung oder dem Pflichtenheft nachgewiesen hat.
Der Auftragnehmer ist innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 12 Monaten zur kostenlosen Nachbesserung festgestellter und gerügter Mängel innerhalb einer angemessenen Bearbeitungsfrist verpflichtet.
10. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers entstanden sind.
Ansprüche wegen Mängeln an der erbrachten Leistung, insbesondere wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall bestimmte Ergebnisse oder Eigenschaften bei der Auftragsannahme ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden sind.
Können diese Mängel nicht durch Nachbesserung behoben werden, haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierfür maximal bis zur Höhe der für die mangelhafte Leistung bereits gezahlten Honorare. Weitere Kosten, etwa für eine Ersatzbeschaffung werden vom Auftragnehmer nicht erstattet.
Für Mängel, die durch nicht vom Auftragnehmer genehmigte Veränderungen an den von ihm erbrachten Leistungen entstanden sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Soweit Mängel sich nur auf einen Teil einer Leistung beziehen, ist der übrige, fehlerfreie Teil dieser Dienstleistung abzunehmen, wobei dieser Teil dann als selbständige Lieferung gilt.
Für Schäden, die durch Überschreitung eines schriftlich verbindlich zugesagten Termins entstehen, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe von 1.000,00€ pro Verstoß begrenzt.
Alle anderen Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung der Leistung entstehen können, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Ungeachtet möglicherweise anderslautender Bestimmungen in einem anderen Dokument haftet keine der Vertragsparteien der anderen gegenüber für Handlungen oder Unterlassungen, die zu Folgeschäden führen, einschließlich Vermögens- und Gewinnverlust, Einnahmeverlust, Produktionsverlust, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten, in welchem Fall die vorstehenden Ausschlüsse nicht gelten.
Sofern ein Vertragspartner durch höhere Gewalt oder durch unvorhersehbare und von diesem Vertragspartner nicht zu vertretende Umstände an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert wird, ist dieser Vertragspartner für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht freigestellt, ohne dem anderen Vertragspartner zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
11. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Softwaretools frei. Von allen Daten, die an den Auftragnehmer übermittelt werden, stellt der Auftraggeber zuvor Sicherheitskopien her.
Personenbezogene Daten werden von Auftragnehmer elektronisch gespeichert und gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, alle über ihn gespeicherten Daten anzufordern und/oder eine kostenfreie Löschung seiner Daten zu verlangen.
Projektdaten des Auftraggebers werden von Auftragnehmer elektronisch gespeichert und unterliegen den Vorgaben für Datensicherheit und Datensicherung. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
Auf Wunsch eines Vertragspartners kann zu jedem Zeitpunkt bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages eine Geheimhaltungserklärung (NDA) auf Gegenseitigkeit vereinbart werden.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung von den Vertragsparteien beabsichtigt war.
13. Vertragsrecht
Sofern in einzelnen Verträgen nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist generell ausgeschlossen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das für 26817 Rhauderfehn, Deutschland, zuständige Gericht.
Rhauderfehn, den 01. September 2024